4. Januar 2007

Patentklage: Apple, Google und Napster

Bei Apple, Google und Napster steht eine Patentklage wegen ihres Geschäfts mit Internet-Downloads von Musik und Filmen ins Haus. Der vor Jahren gescheiterte Download-Pionier Intertainer wirft ihnen vor, ein Patent zu verletzen, in dem es um „ein System zur Verwaltung und Vermarktung digitaler Medieninhalte“ geht.

Die Klage sei bereits vergangene Woche eingereicht worden, berichteten US-Medien am Mittwoch.
Intertainer hatte das Patent Nummer 6925469 im Jahr 2001 beantragt und 2005 gewährt bekommen. Der Ende der 90er Jahre gestartete Video-on-Demand-Dienst des Unternehmens war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr aktiv. Er war 2002 eingestellt worden. Das Unternehmen beschwerte sich über unfaire Konkurrenz vor allem seitens des Anbieters Movielink, den es verklagte. Die Klage wurde 2006 mit einem Vergleich in ungenannter Höhe mit den dahinter stehenden Medienriesen wie Sony und Time Warner beigelegt.

Wurde patentierte Technologie benutzt?

Nun wirft Intertainer den Online-Firmen vor, mit ihrem Musik- und Video-Vertrieb über das Internet „willentlich und vorsätzlich“ die von Intertainer patentierte Technologie zu nutzen. Das online einsehbare Patent ist wie oft in den USA sehr allgemein gehalten. Es umschreibt die verschiedenen Elemente eines Online-Vertriebssystems und deren Funktionen.
Vor Gericht will Intertainer von den beklagte Unternehmen Entschädigungszahlungen sowie die Unterlassung des angeblichen Patentverstoßes einfordern. Weder Apple noch Google oder Napster haben sich bislang zu den Vorwürfen geäußert.
Nach Einschätzung von Experten könnten es die beklagten Online- Pioniere schwer haben, die Klage abzuwenden.

Es sei bei der Vielzahl heutiger Patentklagen schwer herauszufinden, welche eine ernsthafte Herausforderung ist und welche nicht, sagte Rechtsexperte Eric Goldman dem Branchenmagazin „c’net“. Um welche spezifischen Technologien es sich dabei handelt, sei allerdings noch unklar. „Ich habe mit diesem Patent das gleiche Problem wie mit so vielen Patenten aus den Boom-Tagen des Internet“, sagte der Rechtsexperte der Hochschule für Recht in Santa Clara. „Ich weiß nicht, was damit gemeint ist.“

Quelle: mittelbayerische.de



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