21. Januar 2007

Vergleich, bei Verhandlungen um Forenabmahnungen

Vor dem Landgericht Hamburg wurde am Freitag die Feststellungsklage von Martin Geuß gegen eine Abmahnung wegen angeblich rechtswidriger Äußerungen im Support-Forum Supernature mündlich verhandelt. Nach Angaben der Geuß vertretenden Kanzei habe der Richter erklärt, dass ein Forenbetreiber, der auch aktiv im Forum poste, jederzeit und uneingeschränkt für rechtswidrige Beiträge hafte. Die Menge der Postings sei rechtlich unerheblich. Wenn eine wirksame Filterung nicht möglich sei, müsse eine manuelle Vorab-Kontrolle jedes Postings erfolgen – egal ob ein Forum kommerziell oder privat betrieben werde.


“In 5 von 6 Punkten, bei denen es um rechtswidrige Äußerungen der Forum-Postings ging, sollte Herr Geuß Recht bekommen”, heißt es weiter in der Mitteilung. Nur in einem Punkt habe das Gericht die Feststellungsklage als unbegründet angesehen und vorgeschlagen, dass Geuß eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben solle. Geuß lehnte den Vorschlag ab, da er keine wirksame Einhaltung der Teilunterlassungserklärung sicherstellen könne, “ohne sofort nach der Abgabe der Erklärung stets mit einem Bein in der Vertragsstrafe-Haftung zu stehen”; er hätte das Forum sofort schließen müssen. “Wir haben die Schlacht zu 5/6 gewonnen, aber den Krieg verloren”, fasste der Anwalt Dr. Bahr nach Angaben von Prozessbeobachtern zusammen. Das Urteil soll am 2. März verkündet werden.

Die Frankfurter Kanzlei Leonhardt Spänle&Schröder hatte Geuß Ende Februar 2006 im Auftrag einer Gesellschaft für Luftrettungsvermittlung abgemahnt und sich dabei auf das Urteil gegen den Heise Zeitschriften Verlag vom 2. Dezember 2005 berufen. Angeblich habe ein Forenbetreiber laut dem Urteil gegen den Heise Zeitschriften Verlag “dafür Sorge zu tragen, dass eine Darstellung in der vorliegenden Art und Weise unterbleibt”. Geuß reichte gegen die Abmahnung im Mai vorigen Jahres die negative Feststellungsklage ein, die nun verhandelt wurde. Das Oberlandesgericht Hamburg entschied am 22. August 2006 im “Fall Heise”, dass der Verlag ein Artikelforum auf heise online dann auf rechtswidrige Beiträge hin überwachen muss, wenn er konkret auf dort bereits stattgefundene Rechtsverstöße hingewiesen wurde.

Quelle: Heise.de



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