21. Oktober 2006
Werbung für Glücksspiele
Das Werben für Glücksspiele soll weiter eingeschränkt werden, nachdem sich die Länderchefs auf den Erhalt des Glücksspielmonopols geeinigt hatten, und das Gericht dieses auch bestätigt hatte, wurde dafür aber auch gleich eine Auflage erteilt. Es muss einen Plan zur verhiderung und Bekämpfung der Spielsucht geben, dies wird aber nur durch Verbot von Werbung für Glücksspiele erreicht, bedeutet Glücksspiel im Internet gilt als illegal und das Werben für Glücksspiele in Form von Bannern oder Links ebenfalls. Ausgenommen von dieser Regelung sind natürlich Staatliche Lotterien wie Toto-Lotto, sowie Online Spiele der staatlichen Spielbanken.